Wissenswertes

Theorien ohne Praxis sind leer.

Praxis ohne Theorie aber ist blind.

(Immanuel Kant)

Fachlich zentrale Begriffe und ihre Definitionen

Raumplanung ist die...

"Lehre von der umweltverträglichen Entwicklung, der Organisation und dem Funktionieren anthropogener Räume zur Sicherung soziokultureller Bedürfnisse." (vgl. Haselsberger 2017, S. 320)

In der Definition wird 2 wichtigen Aspekten der Raumplanung Rechnung getragen:

  • Zum Ersten ist Raumplanung eine Tätigkeit zur Schaffung räumlicher Rahmenbedingungen für das Zusammenleben von Menschen in Gemeinschaften mit all ihren sozialen und kulturellen Einstellungen, Wertvorstellungen und Ansprüchen (soziokulturelle Bedürfnisse). Wohnen, Arbeit, öffentliche Infrastruktur wie Verkehr, Freizeit, Bildung, Natur, Erholung, Kultur oder Einkaufen sind soziokulturelle Bedürfnisse. Diese sollen in möglichst kurzer räumlicher Distanz zueinander abgedeckt werden können. Raumplanung ist somit ein sozialwissenschaftlich-technisches Fach.
  • Zum Zweiten sind die immer dringlicher werdenden Umweltproblematiken durch "die vom Menschen beeinflussten und hervorgebrachten Teil-Räume" (anthropogene Räume) in der Landschaft bedacht.

Diese beiden Aspekte werden im Übrigen auch durch den 3. und 6. Grundsatz im § 2 Abs. 2 des "Kärntner Raumordnungsgesetzes (K-ROG)" unterstrichen.

 

 

Die Definition wurde im Rahmen eines Buchprojektes ("Encounters in Planning Thought") mit internationalen Pionieren der Raumplanung erarbeitet; angesichts der vielen existierenden und teilweise ungelenken Definitionen ergab sich dabei der Anspruch, die Eigenart des Faches mit mehr Klarheit einzufangen.

 

Anm.: Wie sich hier zeigt, beschäftigt sich Raumplanung mit den räumlichen Verhältnissen außerhalb von Gebäuden. Dabei stehen die Menschen mit ihren soziokulturellen Bedürfnissen im Fokus.

Umwelt umfasst...

All jene abiotischen und biotischen Faktoren und Phänomene außerhalb des Lebewesens, die es beeinflussen (abiotische Faktoren sind z. B. Temperatur, Licht, Wasser, pH-Wert, Nährstoffe, Salzgehalt, die Konzentration von Schadstoffen etc.; biotische Faktoren sind andere Lebewesen). (vgl. Begon et al. 1998, Campbell N. A. 1997 u. Nentwig W. et al. 2004)

Ob Gänseblümchen, Alpenbock, Storch, Steinpilz, Dromedar, Mensch oder ein Cyanobakterium, jedes Lebewesen (Organismus) hat seine individuellen Beziehungen sowohl zu den unbelebten (abiotischen) als auch zu den belebten (biotischen) Bestandteilen seiner Außenwelt. Aus der Definition geht demnach hervor, das jedes Lebewesen seine eigene Umwelt hat.

Im Gegensatz zur öffentlichen und politischen Diskussion, die natürlich aus der menschlichen Perspektive geführt wird, gibt es fachlich gesehen also nicht nur die eine Umwelt des Menschen, sondern vielmehr müsste von Umwelten gesprochen werden, um die Vielfalt an Lebensrealitäten aller Arten erkennen zu können und ihr mit geeigneten Schutzmaßnahmen gerecht zu werden.

 

Anm.: Der Begriff Umwelt ist also nicht räumlich definiert, sondern bezieht sich aus Sicht des Individuums auf die besprochenen Faktoren seiner Außenwelt und ihre Beziehungen zueinander.

Ökologie ist die...

Wissenschaft von den Wechselbeziehungen zwischen Organismen und ihrer Umwelt. (Allee et al. 1949; zitiert aus Odum 1953)

Um die Ökologie zu verstehen ist folgende Aussage wichtig: „Verschiedenartige Organismen (Lebewesen) sind nicht zufällig in unterschiedlichen Umwelten verbreitet, Organismus und Umwelt sind aufeinander abgestimmt." (Begon et al. 1998)
Dies leitet uns zur eigentlichen Aufgabe der Ökologie:

„Die Erklärung der unterschiedlichen Verbreitungen verschiedener Arten (inklusive Mensch) und die Entstehung der Vielfalt von Organismen." (Begon et al. 1998)

Dieses Fach ist daher besonders geeignet sich mit der (artspezifischen) Qualität von Lebensräumen auseinanderzusetzen und diese bewerten zu können.

...weitere Fachbegriffe (in alphabetischer Reihenfolge)

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan legt fest, auf welche Art und Weise das im Flächenwidmungsplan ausgewiesene Bauland bebaut werden darf.

Er regelt unter anderem die Art und das Ausmaß der baulichen Nutzung (Bauweise, Bebauungshöhe, Bebauungsdichte, etc.), die bauliche Gestaltung (Firstrichtung, Dachform, Dachneigung, etc.) sowie die verkehrliche Aufschließung.

Die Bestimmungen des Bebauungsplans sind rechtsverbindlich. Er wird vom Gemeinderat als Verordnung beschlossen und von der Landesregierung genehmigt. Jede Person hat die Möglichkeit innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Bebauungsplanes Stellung zu beziehen.

 

Quellen: Gruber et al. (2018), Stöglehner (2019), Weber (2006), Zehetner & Kanonier (1999) sowie K-ROG 2021

Biodiversität (biologische Vielfalt)

Der Begriff Biodiversität wird verwendet, um den Artenreichtum, die genetische Variabilität oder die Zahl der Ökosystemtypen in einem Gebiet zu beschreiben.

Ganz allgemein versteht man darunter alle Aspekte der Vielfalt in der lebendigen Welt. Biodiversität bezieht alle Arten von Lebewesen mit ein, auch den Menschen. (vgl. Begon et al. 1998 u. Nentwig W. et al. 2004)

Biotop

Ein Lebensraum einer Gemeinschaft von Organismen (Lebewesen). (Nentwig W. et al. 2004)

"Biotop bedeutet also nicht künstlicher Gartentümpel oder Ziertümpel mit artenreicher Uferbepflanzung." (Fischer M. A. 2008) Auch ein Wald oder ein Trockenrasen ist ein Biotop. Eine Lacke nach einem Regen kann sich bei entsprechender Besiedlung ebenso zu einem Biotop entwickeln.

Ecosystem Services (dt.: Ökosystemleistungen)

Ökosystemleistungen sind jene Leistungen der Ökosysteme, die dem Mensch zugutekommen (Costanza et al., 1997).

Dies sind

  • Versorgungsleistungen wie Nahrung, Wasser, Holz etc.
  • regulierende Leistungen wie die Regulation von Überschwemmungen, Erosion, Temperatur, Trockenperioden und Krankheiten etc.
  • unterstützende Leistungen wie Bodenbildung, Nährstoffkreisläufe etc.
  • kulturelle Leistungen wie die Gewährleistung von Erholung oder wissenschaftlicher, spiritueller und intellektueller Bedürfnisse und anderer nicht-materieller Nutzen (vgl. Costanza et al., 1997).
Flächenwidmung

Die Flächenwidmung gibt Auskunft darüber, welche Nutzungen auf einer Parzelle möglich und welche verboten sind.

Es gibt drei Hauptwidmungskategorien. Diese sind Bauland, Grünland (Freiland) und Verkehrsflächen und eine Vielzahl von untergeordneten Widmungskategorien (Bauland-Wohngebiet, Bauland-Industriegebiet, Grünland-Friedhof, Grünland-Schipiste, etc.).

Jedem Grundstück wird im Flächenwidmungsplan eine rechtsverbindliche Flächenwidmung zugewiesen.

 

Quellen: Gruber et al. (2018), Stöglehner (2019), Weber (2006), Zehetner & Kanonier (1999) sowie K-ROG 2021

Flächenwidmungsplan

Im Flächenwidmungsplan wird für alle Liegenschaften einer Gemeinde eine rechtsverbindliche Flächenwidmung festgelegt. Er hat sowohl eine Ordnungsfunktion als auch eine Entwicklungsfunktion.

Jede Gemeinde ist verpflichtet einen Flächenwidmungsplan entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im Raumordnungsgesetz zu erstellen bzw. zu ändern. Der Erstellungs- und Genehmigungsprozess wird von der Raumordnungsabteilung des Landes beaufsichtigt. Bevor der Flächenwidmungsplan vom Gemeinderat als Verordnung beschlossen wird, kann jede Person eine Stellungnahme zum Entwurf des Flächenwidmungsplanes abgeben. Alle Stellungnahmen müssen vom Gemeinderat behandelt und das Ergebnis (inkl. Begründung) der Landesregierung mitgeteilt werden.   

Neben der Festlegung der Widmungen durch die Gemeinde enthält der Flächenwidmungsplan auch "Ersichtlichmachungen" (raumwirksame Festlegungen und Nutzungsbeschränkungen aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen), wie zum Beispiel Eisenbahnen, Flugplätze, Landesstraßen, Bundesstraßen, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Grundwasserschongebiete, Gefahrenzonen, Gemeindegrenzen etc. . Der Teil der Ersichtlichmachungen entzieht sich somit der Planungshoheit der Gemeinden.

Quellen: Gruber et al. (2018), Stöglehner (2019), Weber (2006), Zehetner & Kanonier (1999) sowie K-ROG 2021

Nutzungskonflikt

Zwischen Nutzungen wie Wohnen, Verkehr und Arbeiten, aber auch zwischen Grünland-Nutzungen, entstehen oft Konflikte aufgrund der übermäßigen Belästigungen, die für Nutzer einer Fläche durch die jeweils konkurrierende Nutzung einer anderen Fläche entstehen. Diese Nutzungskonflikte sollen vorausschauend erkannt und durch entsprechende Gliederung des Gemeindegebietes gelöst werden.

Grundsätzlich hat eine Flächenwidmung so zu erfolgen, dass Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen, Luftschadstoffe, Geruchsbelastungen, Erschütterungen und ähnliche Angelegenheiten vermieden werden, siehe § 16 Abs. 2 K-ROG (Kärntner Raumordnungsgesetz). So sind zum Beispiel Einrichtungen gleicher Lärmemission beziehungsweise gleichen Ruheanspruchs auf entsprechenden Flächen zu vereinen; dabei gilt als Faustregel, dass bei der Festlegung der einzelnen Widmungsarten der Unterschied der Immissionsgrenzwerte benachbarter Gebiete nicht mehr als 10 Dezibel betragen soll.

Ein Wohngebiet oder ein Industriegebiet beispielsweise besteht in der Regel aus mehereren zusammengefassten Liegenschaften der selben Widmung, die eine funktionelle Einheit bilden. Diese Ordnungsfunktion ist eine der Aufgaben des Flächenwidmungsplanes.

Quelle: vgl. Weber (2006)

Ökosystem

Ein Ökosystem besteht aus allen Lebewesen in einem bestimmten Gebiet sowie den unbelebten Bestandteilen, mit denen sie in Wechselbeziehung stehen. Es handelt sich um eine Lebensgemeinschaft und ihre physikalische Umwelt, die zusammen eine erkennbar eigenständige Einheit bilden. (vgl. Begon et al. 1998 u. Campbell N. A. 1997)

Die unbelebten Bestandteile der Umwelt von Organismen (Lebewesen) werden auch "abiotische Faktoren" genannt. Eine Aufzählung mehrerer abiotischer Faktoren findet man unter dem Begriff "Umwelt" (siehe oben); Nährstoffe in Atmosphäre, Boden und Wasser oder die Strahlung der Sonne als Energielieferant für den Aufbau eines Ökosystems sind solche abiotischen Faktoren. Die Organismen und ihre unbelebte Umwelt sind über Nährstoffkreisläufe und Energieflüsse verbunden (Odum E. P. 1971).

Heutzutage wird der Begriff "Ökosystem" in viele Bereiche, so auch in die Technik, übernommen und sinnentfremdet verwendet. Das Konzept des Ökosystems geht allerdings auf den Botaniker Arthur Tansley (1935) zurück und stellt ein sogenanntes "biotisches System" dar.

Örtliches Entwicklungskonzept

Das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) regelt die räumliche Entwicklung eines Gemeindegebietes. Aufbauend auf einer umfassenden Bestandsaufnahme und Problemanalyse werden längerfristige Entwicklungsziele und -maßnahmen festgelegt.

Das ÖEK wirkt widmungsvorbereitend. Es schafft den Rahmen für die Festlegungen der Flächenwidmungen im Flächenwidmungsplan. Die rechtliche Grundlage bildet das jeweilige Raumordnungsgesetz. Das "Örtliche Entwicklungskonzept" muss mit den im Gesetz definierten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung übereinstimmen.

Jede Gemeinde ist dazu verpflichtet ein ÖEK zu erstellen und selbiges alle zehn bis fünfzehn Jahre komplett zu überarbeiten. Es wird vom Gemeinderat beschlossen. Vor der Beschlussfassung ist jede Person berechtigt eine Stellungnahme zum Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes zu erstatten. Diese muss vom Gemeinderat behandelt werden.

Quellen: Gruber et al. (2018), Stöglehner (2019), Weber (2006), Zehetner & Kanonier (1999) sowie K-ROG 2021