Unsere Gutachten (Privatgutachten und Gerichtsgutachten) werden aus Sicht der Disziplinen Raumplanung und Ökologie verfasst.
Themenbereich
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- Bewertung unbebauter bzw. unversiegelter Flächen (raumplanerisch/ökologisch),
- Beurteilung voraussichtlicher Wirkungen auf die Umgebung durch die Realisierung von Bauvorhaben (sinnvollerweise in der Planungs- und Bewilligungsphase),
- Eruierung der Auswirkungen bereits umgesetzter Projekte.
Typische Fälle aus welchen sich Sachfragen für unsere Gutachten ergeben, finden sie unter folgenden Kategorien:
Ein Gutachten schafft Fakten
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- Es kann als Grundlage für Aussprachen mit den Verursachern dienen.
- Falls erwünscht, kann es auch für den Eintritt in eine Gerichtsverhandlung verwendet werden oder bei Gerichtsverhandlungen selbst zum Einsatz kommen.
- Abseits von Streitfällen können unsere Gutachten auch aus reinem Interesse einem Informationszugewinn über private oder öffentliche Grundstücke dienen.
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Neben einer umfassenden Untersuchung des Lebensraumes betreiben wir Recherche und Datenerhebung in aktuellen und historischen Quellen zu fachbezogenen Themen. Die erhaltenen Informationen werden kompetent zusammengeführt und die im Raum stehende Sachfrage wird professionell beantwortet.
Unsere Kundschaft wird mit einem Gutachten in die Lage versetzt sich gegen fachlich nicht korrekte Bauvorhaben oder sonstige den Landschaftsraum belastende Aktivitäten wehren zu können. Gesetzlichen Regelwerken wird fallspezifisch dabei zum Durchbruch verholfen. Objektivität, Unparteilichkeit und keine Kompromisse sind hier unsere obersten Grundsätze und im Rahmen der Sachverständigen-Tätigkeit auch geboten.
Anm.: Durch die klärende Wirkung unserer Fach-Gutachten werden Streitigkeiten oft beigelegt und der Rechtsweg mit einem Anwalt kann entfallen. Im Falle eines Verfahrens verleihen sie diesem die notwendige Kraft, um angemessene Maßnahmen einzuleiten.