Lebensraum ist uns wichtig!
Als Ingenieurbüro für Mensch, Raum und Umwelt stehen wir für einen maßvollen Einfluss des Menschen in der Landschaft, um eine umweltverträgliche Flächennutzung zu gewährleisten.
In diesem Sinne soll unsere Tätigkeit ein Beitrag zur Sicherung oder Wiederherstellung einer guten Qualität von naturnäheren, ländlichen und städtischen Räumen für eine lebenswerte Zukunft sein.
Wer wir sind...
Die Intensität der Landnutzung steigt, der Bodenverbrauch ist hoch und die damit einhergehenden Nutzungskonflikte nehmen zu. Zweifellos steigt deshalb der Druck auf die Umwelt.
Unser Büro vereint Fachkompetenzen in den Bereichen Raumplanung und Umwelt. Die von uns angebotenen Dienstleistungen beziehen sich auf alle flächenwidmungs- und nutzungsrelevanten Angelegenheiten — Beispiele. Dabei werden Grundstücke jeglicher Art untersucht. Zudem begleiten wir raumplanerische und ökologische Projekte, sowohl bei ihrer Planung als auch bei der Umsetzung, und vieles mehr.
Objektiv und konsequent
Kurzsichtige Vorhaben, die auf negative Effekte für Mensch und Umwelt schließen lassen, werden von willfährigen Behörden häufig durchgewinkt; so haben Einzelinteressen oft langfristige Auswirkungen auf Gemeinden und in der freien Landschaft. Aus diesem Grund sind wir für unsere Kunden auch tätig, wenn sie ihr Grundstück, den Naturraum oder Boden gefährdet sehen und dies in Ihrer Region, der Nachbarschaft oder auf der eigenen Liegenschaft nicht hinnehmen wollen.
Unser Auftrag
Im Rahmen der erwähnten Zusammenhänge arbeiten wir für unsere Kunden und handeln fachlich kontrollierend gegenüber zuständigen Behörden und agierenden Raumplanungsbüros. Ein Vorgehen im Sinne einer "guten Raumplanung" ist uns stets ein Anliegen. Der Erhalt wertvoller Biotoptypen hat dabei einen besonderen Stellenwert, da deren Relevanz oft nicht erkannt wird und eine Wiederherstellung in überschaubarer Zeit nicht möglich ist. Mehr zu unseren Dienstleistungen finden Sie auf unserer Angebotsseite.
Beispiele
Sachverhalte, bei welchen wir Sie gerne unterstützen, finden Sie aufgegliedert in folgende drei Bereiche:
Unterstützende Rechtsgrundlage
In den Raumordnungsgesetzen der Bundesländer sind Grundsätze formuliert, die in der Raumplanung und Raumentwicklung auf jeden Fall berücksichtigt werden müssen und keiner Abwägung unterliegen (siehe ÖROK Schriftenreihe 202, 2018, Raumordnung in Österreich, S. 58). Das Kärntner Raumordnungsgesetz (K-ROG) definiert im § 2 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 6 die folgenden – für meraUm ganz zentralen – Grundsätze:
- Bei allen raumbedeutsamen Planungen ist auf die Lebensbedingungen künftiger Generationen Rücksicht zu nehmen. Dabei ist ein Ausgleich zwischen den berechtigten Erfordernissen der wirtschaftlichen Entwicklung und der Ökologie anzustreben.
- Den Interessen des Gemeinwohles sowie den sonstigen öffentlichen Interessen kommt unter Wahrung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte der Bürger der Vorrang gegenüber den Einzelinteressen zu.
Alle Raumordnungsinstrumente, somit auch der Flächenwidmungsplan und das Örtliche Entwicklungskonzept, müssen im Einklang mit diesen – und allen weiteren – Grundsätzen des Kärntner Raumordnungsgesetzes stehen (siehe § 9 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 K-ROG).