Beratung und Betreuung

Wie bei all unseren Dienstleistungen liegen auch hier unsere Kompetenzen in den Fachgebieten Raumplanung und Umwelt. Eine Auswahl an Fallbeispielen, wofür wir Beratung und Betreuung anbieten, finden sie in folgenden Kategorien:

Beratung

Wir verstehen unter Beratung die Beantwortung ihrer Fragen und das Aufzeigen von Lösungen im Rahmen von Gesprächen, die über ein bestimmtes Zeitmaß hinausgehen.

Scheuen sie sich daher bitte nicht davor bei allen für sie relevanten Fragen oder Problemstellungen zu Raumplanung und Umwelt diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Die Bereitstellung unserer Fachkenntnisse ist ihnen sicher.

Bei Nutzungskonflikten oder anderen Angelegenheiten findet Beratung immer unter Wahrung der Kundeninteressen statt, sofern sie mit unserer Haltung und den gesetzlichen Regelungen vereinbar sind. Es werden dem Standpunkt unserer Kundschaft entsprechend fachlich korrekte Empfehlungen unterbreitet und besprochen.

Bei der Beratung von Raumplanungs- und Umweltprojekten wiederum geht es ausschließlich um fachliche Unterstützung im Sinne des Vorhabens.

Betreuung

Unter Betreuung verstehen wir etwas Längerfristiges; die fachliche Unterstützung über einen längeren Zeitraum, um eine günstige Entwicklung zu gewährleisten.

Betreuung ist möglich, wenn 1. kein Gutachten benötigt beziehungsweise in Auftrag gegeben wird, und 2. der Sachverhalt oder das Projekt einer längeren Begleitung bedarf.

Die Wahrung der Kundeninteressen ist im Falle von sich gegenüberstehenden Parteien auch bei dieser Dienstleistung zentral. Eine Übernahme der Betreuung eines Kunden hängt auch hier von unserer Einschätzung ab, ob sein Anliegen unserer Haltung und den gesetzlichen Regelungen entspricht.

Ziel unserer Betreuung ist es, den Kunden fachlich so zu unterstützen, dass seine Wünsche bestmöglich im Sinne der Gesamtlage und dauerhaft umgesetzt werden. Im Falle raumplanerischer und ökologischer Projekte soll durch uns eine günstige Entwicklung gewährleistet sein.

 

 

Wir bieten an:

        • Fachliche Hilfestellung bei den genannten Sachverhalten
        • Den Einsatz unserer Werkzeuge nach Bedarf (siehe "Unsere Werkzeuge")
        • Unterstützung bei Behördengängen und vor Ort
        • Fachlich fundierte Stellungnahmen zu Entwürfen von örtlichen Entwicklungskonzepten oder Flächenwidmungsplänen (jede Person ist diesbezüglich zu einer Stellungnahme berechtigt; zudem hat die Gemeinde die Stellungnahmen an die Landesregierung zur Kontrolle zu übermitteln; laut K-ROG § 12 Abs. 1+3 und § 38 Abs. 1+6)
        • Projektbegleitung
        • Aussprachen beziehungsweise Schlichtungsgespräche mit beteiligten Parteien
        • Teilnahme an Sitzungen, Informationsveranstaltungen und Ähnliches
        • Bereitstellung von Informationen für die Medien (Öffentlichkeitsarbeit)